Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

der Ballettschule „Die Tanzerei“  Leiterin der Schule Jaqueline Ruiz Vera  -Stand: 01.01.2019-

 

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Verwender (Ballettschule „Die Tanzerei“) und dem Kunden.  Der Verwender hat das Recht, die AGB ohne vorherige Ankündigung zu ändern, der Kunde wird von den etwaigen Änderungen der AGB und der dann geltenden Fassung auf angemessene Weise umgehend informiert.

 

1 Sitz der Leitung der Ballettschule und Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen Sitz der Leitung der Ballettschule „Die Tanzerei“ ist die Marienstraße 136, 32425 Minden. Geltungsbereich der AGB sind a) Alter Postweg 43, 32257 Bünde b) Niedernstraße 8, 32312 Lübbecke und alle Veranstaltungsorte der Ballettschule „Die Tanzerei“. Die AGB gelten für alle vom Verwender durchgeführte Veranstaltungen.

2 Ohne AGB keinen Vertrag. Diese AGB sind Bestandteil des Unterrichtsvertrages und ab Unterzeichnung des Vertrages wirksam.

3 Schriftliche Anmeldung, Gültigkeit des Vertrages Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, eine Ausfertigung des Vertrages sowie der AGB erhalten und diese auch verstanden zu haben. Die schriftliche Anmeldung (bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter) schließt die Anerkennung der pädagogischen Zielsetzung, der Teilnahmebedingungen und der Gebührenverpflichtung mit ein. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, jede Änderung bedarf der Schriftform. Durch die Unterschrift anerkennt der Kunde den Vertragsinhalt. Der Vertrag unter Einbeziehung der AGB kommt zustande, wenn er vom Verwender durch Unterschriftsleistung angenommen wurde. Auch die Anmeldung in elektronischer Form/ Internet bedarf zum wirksamen Vertragsschluss eine schriftliche Bestätigung durch den Verwender.

4  Keine regelmäßige Teilnahme ohne Anmeldung Für jede Aufnahme in eine Tanzklasse, wobei es sich um fortlaufende Kurse handelt, die aufeinander aufbauen, ist vom Kunden eine Anmeldung auszufüllen und zu unterschreiben. Bei Minderjährigen geschieht dies durch die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Zwei Probestunden pro Person sind kostenlos. Ein allgemeiner Anspruch des Kunden auf Durchführung einer kostenfreien Probestunde besteht nicht.

5  Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen Mit Betreten der Räume und Kurs- und Veranstaltungsorte der Ballettschule „Die Tanzerei“ sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars in schriftlicher oder elektronischer   Form (Internet) werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt. Bei der Anmeldung/Buchung per Internet muss der Kunde ein spezifisches Feld zur Kenntnisnahme und Einbeziehung der AGB anklicken.  Mit der Abgabe dieser Bestätigung erklärt der Kunde, dass er vom Inhalt und der Einbeziehung in den Vertrag der AGB Kenntnis genommen hat und dies in vollem Umfang akzeptiert.

6 Preise Die Unterrichtshonorare setzen sich pro Person wie folgt zusammen:

1x wöchentlich 45 Minuten 28€

1x wöchentlich 60 Minuten 35€

1x wöchentlich 75 Minuten 42€

1x wöchentlich 90 Minuten 45€

2x wöchentlich 60 Minuten 59 €

2x wöchentlich 75 Minuten 69 €

2x wöchentlich 90 Minuten 75 €

All you can dance                   80€

Zusätzlich gewährt die Schule einen Geschwisterrabatt von 5€ für das zweite angemeldete Kind und einen Rabatt von 15 € für das dritte angemeldete Kind. Der Geschwisterrabatt entfällt, sobald der Vertrag des zweiten, bzw. dritten Kindes aufgelöst wurde.

7  Wie oft muss man den Betrag bezahlen? Das auf Jahresbasis kalkulierte Schulgeld (37 Unterrichtsstunden im Jahr) wird in monatlichen Teilbeträgen erhoben, die auf zwölf Kalendermonate verteilt sind. Das Schulgeld für die fortlaufenden Tanzkurse ist als monatliche Ratenzahlung, daher auch während der unterrichtsfreien Zeiten, angeschlossen an das Land NRW (Schulferien, gesetzliche Feiertage, bewegliche Ferientage), durchgehend, jeweils bis zum 05. eines Monats im Voraus zu zahlen.

8  Zahlungsverfahren und Verzug Durch den Vertragsschluss verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung der vollen monatlichen Kursgebühren. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. durch eine Erkrankung) oder Abbruch des gebuchten Kurses entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Kursgebühren. Die Zahlung kann per Dauerauftrag auf das Konto des Verwenders unter der Angabe des Kundennamens erfolgen oder durch eine Einzugsermächtigung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes beim Verwender an. Bei Zahlungsverzug um mehr als 2 Wochen ist der Verwender berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen.

9  Erhöhung der Schulgeldpreise Die Ballettschule behält sich vor, die Schulgeldpreise anzupassen. Falls eine Änderung des Schulgeldes erfolgt, wird jeder Kunde spätestens 6 Wochen vor Ablauf eines Monats darüber informiert.

Bei einer möglichen Beitragsneuregelung werden bereits laufende Verträge automatisch dieser Neuregelung angepasst.

10  Was geschieht bei einer Unterbrechung? Bei der Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, fehlende Kinderbetreuung usw. entbinden den Kunden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Der Vertrag kann im Wege der Kulanz für die Dauer der Unterbrechung ausgesetzt werden. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung des Verwenders. Die Dauer der Mitgliedschaft verlängert sich in diesem Falle um die Zeitspanne der Unterbrechung. Die hier vereinbarte Zahlungsweise und Kündigungsfristen bleiben von einer solchen Regelung unberührt.

11  Unterrichtstage / Schulferien Während der Schulferien in NRW, an in NRW schulfreien Tagen, sowie allen gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Ferienangebote und Workshops werden gesondert angezeigt. Die Unterrichtstage und -zeiten sind in Stundenplänen festgelegt und daraus ersichtlich. Es bleibt der Schulleitung vorbehalten, die Stunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der Geschäftsbetrieb dieses erfordert.

12  Erbringen von Leistungen Wird es der Schulleitung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich, ihre Leistungen zu erbringen, so stehen dem Kunden hieraus keine Ansprüche zu. Die Schulleitung ist berechtigt, ihre Leistung um die Dauer der Beeinträchtigung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Hieraus entstehen dem Kunden keine Regressansprüche. Der Kunde hat jedoch das Recht, nach Ablauf des Vertrages für die Dauer der Ausfallzeit unentgeltlich weiter an den Kursen teilzunehmen. Zahlungsweise und Kündigungsfrist bleiben auch in diesem Falle von einer solchen Regelung unberührt.

13  Schäden durch Kunden, Haftung bei Personenschäden Für Schäden jeder Art, die der Kunde verursacht, kommt der Kunde auf. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten. Der Aufenthalt in den Räumen der Schule geschieht auf eigene Gefahr. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verwender diese Verletzung zu vertreten hat und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen. Der Haftungsausschluss bzw. die -begrenzung erstreckt sich auch auf etwaige Erfüllungsgehilfen des Verwenders oder aber auf seine eigenen gesetzlichen Vertreter.

14  Haftung bei Verlust Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Geld o.ä. des Kunden haftet der Verwender nicht.

15  Kündigung des Vertrages Die Vertragskündigung ist jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Sie bedarf der Schriftform und gilt nach Abgabe (Eingangsdatum) für die nächsten 3 vollen Kalendermonate. Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend um einen weiteren Monat zu den dann geltenden Konditionen. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung um mehr als 2 Wochen in Verzug, so ist der Verwender zum Ausspruch der fristlosen Kündigung berechtigt. Der bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit zu zahlende Gesamtbetrag wird auf einmal fällig und ist mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

16 Mediengesetz / Urheberrechtsschutz In der Ballettschule und an den jeweiligen Veranstaltungsorten werden bei öffentlichen Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass von ihm gefertigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Der Verwender kann davon ausgehen, dass der Kunde der Veröffentlichung honorarfrei zustimmt und die Film- bzw. Fotorechte in den Besitz des Verwenders übergehen. Die Fotos können z. B. vom Verwender auf der Internetseite: http://dietanzerei.de. eingestellt, für Flyer verwendet, oder in der Schule ausgehängt werden. Sofern der Kunde dies nicht wünscht, teilt er dies dem Verwender, welcher das Foto sodann umgehend entfernen wird, mit.

17  Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort für beide Parteien ist Minden. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Minden vereinbart. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.